Beiträge von Hoernchen71

    nicht das ich den Firlefanz bräuchte, aber wenn ich lese das dieser Firlefanz womöglich Probleme beim TÜV bereitet ist die frage berechtigt. P.s.mit der Frau klappt das auch nicht besser ohne eine Ehekriese zu riskieren 😀

    Servus Smoni82,

    du hast vollkommen recht. Auch wenn man den "Firlefanz" nicht braucht, ist zu bedenken, dass man mit einem Nachbau Kabelsatz KEINE Blinkerkontrollfunktion im Fahrzeug hat, welche aber lt. Kraftfahrzeuggesetz vorgeschrieben ist. Um es noch einmal klipp und klar festzuhalten. Der Seelöwe "weiß" nicht, dass da hinten ein Anhänger dran hängt. Somit funktioniert nicht nur die Blinkerkontolleinrichtung nicht, es gibt auch keine Gespannstabilisierung, welche speziell im schweren Anhängerbetrieb unverzichtbar ist. Das alles kann der Seelöwe, aber eben nur mit original Kabelsatz und entsprechender Codierung in der Software. Dann bist du zwar regelkonform unterwegs, aber eben ohne Assistenten (Tempomat, etc.). So oder so, muss jeder für sich entscheiden, für welche Variante man sich entscheidet, -optimal ist keine der beiden. Meines Erachtens sollte man die Gespannstabilisierung (auch Anhänger ESP genannt) unbedingt haben, sobald man einen Wohnwagen am Haken hat. Bei einem kleinen Anhänger mit dem man am Wochenende den Rasenschnitt entsorgt, oder im Fahrradträgerbetrieb mag die Gespannstabilisierung vernachlässigbar sein. BYD ist bei diesem Thema leider Jahrzehnte hinter den meisten anderen Anbietern, und ich glaube auch nicht, dass sich das für unser Fahrzeug noch groß ändern wird.

    Hallo Mario,

    du musst auch darauf achten wie viel Stützlast die jeweiligen AHK's haben. Der Seelöwe ist für eine Stützlast von max. 150kg zugelassen. Die GDW ist auch dafür ausgelegt. Andere Hersteller haben aber andere Stützlasten von z.Bsp. "nur" 75kg. Da sind zwar meist die Elektrodose, sowie der Sichererungshaken besser platziert, damit man keine Probleme mit der Abdeckung hat, aber wenn du mehr als 75kg Stützlast brauchst, hilft dir das nichts.

    Servus, das Problem besteht hauptsächlich darin, dass bei der Variante 1 der Seelöwe nicht einmal weiß, dass da ein Anhänger bzw. Fahrradträger hinten dran hängt. Somit gibt es auch keine Blinkerkontollanzeige, welche gesetzlich vorgeschrieben ist. Könnte bei einer TÜV Überprüfung ein Problem werden, geschweige denn bei einem Unfall, was wiederum versicherungstechnisch Probleme machen könnte. Den Schuh will sich deine Werkstatt/dein Händler nicht anziehen, weil er eventuell haftbar gemacht werden könnte....

    Ich würde empfehlen, das vorsichtigerweise mit der Werkstatt zu klären, denn es gibt in der Tat Kabelsätze, die keine Geschwindigkeitsbegrenzung mit sich bringen. Es wäre doch schade, und ärgerlich, wenn Du von einem falschen Verständnis ausgingst.

    Und frag nach, was mit dem ACC bzw. ICC ist. Soviel ich weiß kannst du zwar die Geschwindigkeitsbegrenzung seit dem SW Update bei Fahrradträgerbetrieb ausschalten, aber es wird auch der Tempomat deaktiviert. Längere Autobahnetappen ohne ACC wären für mich undenkbar.

    Hallo,

    Ich möchte das Thema Dachträger noch einmal aufgreifen und um den Punkt Dachzelt erweitern. Die max. dynamische Dachlast (in Fahrt) beträgt ja 75kg. Soweit so gut. Aber wie sieht das mit der statischen Dachlast (im Stand) aus? Diese ist ja normlerweise ein vielfaches der dynamischen Dachlast (200-300kg). Weiß jemand, ob die statische Dachlast durch das Panoramaglasdach unsere Seelöwen reduziert wird, bzw. ob eine Montage eines Dachzeltes für den Sealion überhaupt zulässig ist? Ev. dürfen nur Dachboxen montiert werden? Hat hier vllt. jemand schon Erfahrung mit Dachzelt auf dem SL7? Danke.

    Ich würde gerne noch einmal auf das Thema, "keine Blinkerkontrollleuchte" im Anhänger/Fahrradträger Betrieb bei nicht Original Kabelsatz, zurückkommen. Wie seht ihr das? Lt. Gesetzgeber vorgeschrieben und TÜV relevant. Ich will nicht wegen einer fehlenden Kontrolleuchte durch den TÜV fallen🤔

    Ein anderes Problem, welches mir ein bisschen Kopfweh bereitet, ist, dass bei Verwendung eines nicht Origilalen Kabelsatzes es keine Blinkerkontrollleuchte für den Anhänger gibt. Meines Wissens ist das aber TÜV relevant.

    Habt ihr eine 2. Blinkerkontrollleuchte im Anhänger/Fahrradträger Betrieb?


    Lt. Gesetz müsste es die geben.


    Eine Blinkerkontrollleuchte für Anhänger ist laut § 19 KFG (Österreich) bzw. StVZO (Deutschland) gesetzlich vorgeschrieben, um die Funktion der Blinker am Anhänger im Sichtbereich des Fahrers zu überwachen. Diese "C2-Kontrollleuchte" (meist grün) muss blinken, wenn der Blinker aktiv ist, und bei Ausfall eines Anhängerblinkers anzeigen.

    Hoernchen71: Ähhh … ich hab den originalen BYD-Kabelsatz verbaut ;)

    Servus MacGyver66. Ich bin mir langsam nicht mehr sicher, ob es eigentlich nicht egal ist, ob man einen Original Kabelsatz oder einen nicht Original Kabelsatz verbaut hat. Kann es sein, dass man nach Einbau über die OBD Schnittstelle nach Einbau die AHK "aktivieren" muss? Und wenn man das nicht macht (wie bei dir durch Selbsteinbau) die Einschränkungen ganz einfach nicht schlagend werden? Das Dumme ist nur, dass man dbzgl. beim Händler oder Fachwerkstätten nicht schlau wird. Mir wurde vom Händler gesagt, entweder Originalsatz mit Einschränkungen oder eben kein Originalsatz und alle Assistenzsysteme funktionieren, mit dem Nachteil, dass das Auto nicht weiß, dass da ein Anhänger dran ist. Die Informationsqualität durch die Händler ist hier leider schlecht.