Limit bis zur Fehlerbehebung setzen und dann vom Kauf zurücktreten.
Was anderes bringt nichts.
... ja, wie tomturbo schreibt - nur so geht's:
Schriftlich eine angemessene Frist für die Beseitigung der groben Mängel setzen - gegebenenfalls nach gescheiterter Reparatur noch einem weiteren Reparaturversuch zustimmen - und wenn dann die Fehler noch immer nicht behoben sind, eine Wandlung des Kaufvertrags verlangen.
Geldmäßig schaut's dann im Regelfall so aus:
Auto retour, Geld zurück, abzüglich amtliches Kilometergeld für die gefahrenen Kilometer ... - that's it
Schade, dass du scheinbar ein Montagsauto bekommen hast - ist mir auch schon passiert - und solange das Auto noch ganz jung ist, ist eine Fahrzeugrückgabe bei nicht behebbaren groben Mängeln auch rechtlich für den Konsumenten sehr gut abgesichert ...