Nun ja, auch wenn Du den Betrieb des Logos mit Deiner eigenen Symmetrie-Definition als legal betrachtest, ist es das nicht. Ich denke ja auch, dass es im normalen Alltag vermutlich keine Probleme geben wird.
Wenn jedoch beim TÜV-Besuch die Beleuchtung geprüft wird, bin ich mir da nicht so sicher. Klar, jetzt kann ich dann die Verkleidungen wieder runterreißen, das Modul abstecken und nachdem Termin das Ganze wieder zusammensetzen. Oder ich deaktiviere es komfortabel und aktiviere es nach dem Termin wieder. 🥳
Nachdem mein Seelöwe in fünf Jahren zum ersten Mal beim Strassenverkehrsamt vorgeführt werden muss, und danach alle zwei Jahre, sehe ich das Prüfungsthema mit grosser Gelassenheit. Zumal sich das LIN Modul von TopBYD ja eh nicht steuern lässt, wenn ich Dich richtig verstanden habe...