Ein anderes Problem, welches mir ein bisschen Kopfweh bereitet, ist, dass bei Verwendung eines nicht Origilalen Kabelsatzes es keine Blinkerkontrollleuchte für den Anhänger gibt. Meines Wissens ist das aber TÜV relevant.
Habt ihr eine 2. Blinkerkontrollleuchte im Anhänger/Fahrradträger Betrieb?
Lt. Gesetz müsste es die geben.
Eine Blinkerkontrollleuchte für Anhänger ist laut § 19 KFG (Österreich) bzw. StVZO (Deutschland) gesetzlich vorgeschrieben, um die Funktion der Blinker am Anhänger im Sichtbereich des Fahrers zu überwachen. Diese "C2-Kontrollleuchte" (meist grün) muss blinken, wenn der Blinker aktiv ist, und bei Ausfall eines Anhängerblinkers anzeigen.